Kosten

Bei hoheitlichen Vermessungen sind wir an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebONRW) und bei privatrechtlichen Tätigkeiten an den Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung gebunden.

 

Die Höhe der zu erhebenden Gebühren oder Kosten ist in der Regel von verschiedenen Faktoren, wie der Flächengröße und dem Bodenrichtwert, der Länge der zu untersuchenden Grenzen, den Herstellungskosten oder dem Aufwand abhängig.

 

Gerne informieren wir Sie über die vorrausichtlich anfallenden Kosten der von Ihnen benötigten Vermessung.